Allgemeine Auftragsbedingungen
(Stand: 25.07.2014)
Die folgenden „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der MAG Computerberatung e.K. und ihren Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Für alle Verträge der MAG Computerberatung e.K. gilt zur Vermeidung von Widersprüchen nachfolgende Rangreihenfolge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart: 1. Individuelle schriftliche Vereinbarung, 2. Besondere Auftragsbedingungen, 3. Allgemeine Auftragsbedingungen, 4. Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Für Leistungen, die von MAG Computerberatung e.K. nicht selbst erbracht werden, insbesondere für die Lizenzierung von Software, gelten die Bedingungen des Herstellers.
Die allgemeinen Auftragsbedingungen konkretisieren das Leistungsangebot der MAG Computerberatung e.K. und werden ggfs. durch weitere, für verschiedene Dienstleistungsbereiche gesondert geführte, besondere Auftragsbedingungen modifiziert. Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten auch für die zu erbringenden Neben- und Zusatzleistungen, insbesondere für Beratung, Schulung und Softwarepflege. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der MAG Computerberatung e.K. schriftlich bestätigt werden.
1. Angebote und Vertragsabschluss
Alle von MAG Computerberatung e.K. abgegebenen Angebote sind freibleibend. Bestellungen des Kunden führen erst durch schriftliche Annahme durch MAG Computerberatung e.K. zum Vertragsschluss. Die Auftragsbestätigung von MAG Computerberatung e.K. ist für den Vertragsinhalt maßgebend, wenn der MAG Computerberatung e.K. nicht innerhalb von acht (8) Tagen nach Absendung ihrer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch zugeht. Änderungswünsche des Kunden sind nur beachtlich, wenn sie klar und deutlich lesbar und als Änderung erkennbar sind. Sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von MAG Computerberatung e.K. schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von MAG Computerberatung e.K..
2. Auftragsdurchführung
Die MAG Computerberatung e.K. ist berechtigt, Leistungen auch durch Mitarbeiter und fachkundige Dritte erbringen zu lassen. Im Falle der Heranziehung fachkundiger Dritter wird die MAG Computerberatung e.K. dafür sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Ziffer 12 verpflichten. Soweit für einzelne Leistungen der MAG Computerberatung e.K. besondere Voraussetzungen zu beachten sind, wird der Kunde hierauf hingewiesen. Die jeweils gültigen Unterlagen und Informationen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt. Aus einer Nichtbeachtung können keine Ansprüche gegen die MAG Computerberatung e.K. geltend gemacht werden.
Die MAG Computerberatung e.K. ist in begründeten Einzelfällen berechtigt, die Übernahme von Aufträgen von besonderen Auflagen abhängig zu machen.
3. Gefahrtragung, Liefer- und Leistungstermine, Schutz vor Viren
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und zur MAG Computerberatung e.K. erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Der Kunde überprüft alle Dateien, die zur MAG Computerberatung e.K. übermittelt werden, vor dem Versenden auf Virenbefall. Der Kunde hat die Version der verwendeten Antivirensoftware stets aktuell zu halten. Die Angabe von Terminen für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen ist unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich vereinbart wird. Fest vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von MAG Computerberatung e.K., jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere also nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben, sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
MAG Computerberatung e.K. ist bemüht, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Ist MAG Computerberatung e.K. mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung in Verzug, so ist der Kunde, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Auftragswertes, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Auftragswertes zu verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht oder soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit bzw. für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden im Falle der verspäteten Lieferung oder Leistung bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass MAG Computerberatung e.K. die Verspätung zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von MAG Computerberatung e.K. innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen der Verspätung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung oder Leistung weiter besteht.
Unverschuldete Betriebsstörungen und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien MAG Computerberatung e.K. für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Soweit MAG Computerberatung e.K. von der Leistungsverpflichtung frei wird, gewährt MAG Computerberatung e.K. etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Technisch bedingte Änderungen bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Liefer- oder Leistungsgegenstandes haben.
4. Berechnung von Leistungen
Die Berechnung von Leistungen gestaltet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preis- und Konditionenliste der MAG Computerberatung e.K. Eine Erhöhung einer laufenden oder einer nutzungsabhängigen Vergütung wird durch die MAG Computerberatung e.K. mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden angekündigt. Der Kunde kann den der Preiserhöhung zu Grunde liegenden Vertrag innerhalb einer Woche ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren In-Kraft-Treten kündigen. Kündigt der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist, so gilt die geänderte Vergütung als genehmigt. Das Gleiche gilt bei einer erstmaligen Einführung einer Vergütung für eine bislang kostenfrei erbrachte Leistung.
Sind bei den Preisen bestimmte Leistungen nicht enthalten, so können diese mit der üblichen Vergütung berechnet werden. Dies gilt insbesondere für eine Auftragsdurchführung gemäß besonderer Ausführungsanweisungen.
Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten zwischen der MAG Computerberatung e.K. und dem Kunden erfolgt grundsätzlich auf Kosten des jeweiligen Kunden. Der Kunde trägt auch die Kosten für die Inanspruchnahme von Online-Leistungen.
Bei einer Rücksendung im Zuge der Geltendmachung von Mängelansprüchen werden die Kosten der Versendung durch die MAG Computerberatung e.K. übernommen.
5. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung
Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Regelung in der Rechnung vorgegeben wurde. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Tag des Eingangs der Tag, an dem die MAG Computerberatung e.K. über den Betrag verfügen kann. Zahlungen erfolgen im Regelfall nach schriftlicher Vereinbarung im Lastschriftverfahren. Sofern Lastschriften mangels Deckung nicht eingelöst werden, kann MAG Computerberatung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erheben.
Bei anderweitiger Zahlungsabwicklung ist die MAG Computerberatung e.K. berechtigt, wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr zu verlangen.
6. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen Forderungen der MAG Computerberatung e.K. für erbrachte Leistungen mit Gegenforderungen jeglicher Art, insbesondere Schadensersatz oder Mängelansprüchen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder um Forderungen, die zwar bestritten, aber vor Gericht entscheidungsreif sind.
7. Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die MAG Computerberatung e.K. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles von 15 Tagen an, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Verzögerungsschäden bleibt vorbehalten. Darüber hinaus ist die MAG Computerberatung e.K. im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder bei durch Tatsachen belegte Hinweise auf eine Zahlungsunfähig- oder -willigkeit des Kunden nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, ihre Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen zu verweigern oder nur noch gegen Vorauskasse bzw. Sicherheitsleistung zu erbringen.
Ist der Kunde mit mehr als einer Zahlung im Verzug, hat die MAG Computerberatung e.K. ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich sämtlicher noch nicht erbrachter Leistungen.
8. Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden aus Rechtsverhältnissen mit der MAG Computerberatung e.K. an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam.
9. Eigentumsrechte
Bei Verträgen, die auf Eigentumsübertragung gerichtet sind, bleiben Lieferungen bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen zuzüglich etwaiger Nebenforderungen (Verzugszinsen, Mahngebühren und dergleichen) im uneingeschränkten Eigentum der MAG Computerberatung e.K.. Insoweit ist auch eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ausgeschlossen.Gegenstände, die durch Verarbeitung von im Eigentum der MAG Computerberatung e.K. stehenden Gegenständen hergestellt werden, werden im Verhältnis des Wertes der Ausgangsstoffe Eigentum der MAG Computerberatung e.K. und werden vom Kunden bis zum Ende seiner Nutzungsberechtigung für die MAG Computerberatung e.K. aufbewahrt und sodann an sie herausgegeben.
Bei Zugriffen Dritter auf im Eigentum der MAG Computerberatung e.K. stehende Gegenstände, z. B. durch Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen, hat der Kunde auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen und der MAG Computerberatung e.K. unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen.
10. Urheberrechte und sonstige Rechte, Herausgaberechte
Alle Rechte der MAG Computerberatung e.K. an Programmen, Auswertungen, Beschreibungen, Formularen, Lehrmaterialien, Systemen, Programmschnittstellen, Datenbanken und an ihren sonstigen Werken sowie an ihrem Know-how bleiben vorbehalten. Auch an Leistungs- und Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Testprogrammen und anderen Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen eines Angebots überlassen werden, behält sich MAG Computerberatung e.K. sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MAG Computerberatung e.K. Dritten zugänglich gemacht werden. Die darin sowie in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, stellen jedoch mangels ausdrücklicher Kennzeichnung als solche keine Beschaffenheitsgarantien dar. Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte der MAG Computerberatung e.K. zu beeinträchtigen. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass Dritte diese Rechte nicht verletzen können.
Vervielfältigungen, Verbreitungen, Bearbeitungen, andere Umgestaltungen und sonstige Verwertungen sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden Bestimmungen der besonderen Bedingungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.
Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Regelungen zum Urheberrecht, ist die MAG Computerberatung e.K. berechtigt, den Kunden insoweit von der weiteren Nutzung der betreffenden Leistungen auszuschließen, insbesondere den Zugriff hierauf zu sperren und überlassene Datenträger zurückzufordern.
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zur MAG Computerberatung e.K.
11. Datenschutz
Werden personenbezogene Daten durch die MAG Computerberatung e.K. im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisungen des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Die MAG Computerberatung e.K. verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Auftragsdaten und deren Verarbeitung streng vertraulich behandelt und insbesondere nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden. Sämtliche sonst von Kunden durch die MAG Computerberatung e.K. erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung erhobenen Daten können an verbundene Unternehmen oder beteiligte Unternehmen der MAG Computerberatung e.K. sowie an mit der Auftragserfüllung beauftragten Mitarbeiter und fachkundige Dritte übermittelt werden, soweit dies für die Erfüllung des Auftrages zweckdienlich ist. Durch Abschluss des Vertrages erteilt der Kunde dazu seine Zustimmung.
12. Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht der MAG Computerberatung e.K. erstreckt sich auf alle Kenntnisse, die die MAG Computerberatung e.K. im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung erlangt hat.Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, sobald die Offenlegung zur Wahrung eigener Interessen der MAG Computerberatung e.K. erforderlich ist, insbesondere in solchen Fällen, in denen der Kunde gegen Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen verstoßen hat.
13. Haftung Sachmängel bei Lieferung und Leistung
Bei Warenlieferungen hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang, bei verdeckten Mängeln sieben Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich bei MAG Computerberatung e.K. geltend zu machen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese als nicht zusammengehörend verkauft.
Werkleistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Leistungserbringung abzunehmen; wegen nicht wesentlicher Mängel kann eine Abnahme nicht verweigert werden. Eine Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Betrieb nimmt und nicht innerhalb von sieben Tagen wesentliche Mängel rügt. Im Falle mangelhafter und rechtzeitig gerügter Lieferung oder nicht abgenommener Leistung hat der Kunde zunächst nach Wahl von MAG Computerberatung e.K. Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung. Die hierzu notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten trägt MAG Computerberatung e.K., soweit sich diese Aufwendungen nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand bzw. der Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Liefer- oder Leistungsort verbracht wurde, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Ersetzte Teile werden das Eigentum von MAG Computerberatung e.K. und sind an MAG Computerberatung e.K. zurückzugeben.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung/-leistung kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach seiner Wahl entweder die Herabsetzung des Kaufpreises/der Vergütung verlangen, oder sofern die Pflichtverletzung von MAG Computerberatung e.K. nicht unerheblich ist vom Vertrag zurücktreten.Die Einstandspflicht von MAG Computerberatung e.K. für Sachmängel erlischt, wenn der Liefer- oder Leistungsgegenstand vom Kunden eigenmächtig, insbesondere durch Einbau von fremden Teilen, bei Software durch Nachprogrammierung, verändert worden ist. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, einen Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von MAG Computerberatung e.K. Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn MAG Computerberatung e.K. mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist.
In all diesen Fällen ist MAG Computerberatung e.K. sofort zu verständigen. Mängelansprüche (einschließlich Schadens- und Aufwendungsansprüche wegen Mängel) verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang (bei Lieferungen) bzw. ab Abnahme (bei Werkleistungen). Dies gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht. Für Ersatzstücke bzw. eine Nachbesserung haftet MAG Computerberatung e.K. bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefer- und Leistungsgegenstand geltenden Verjährungsfrist. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur dann in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist MAG Computerberatung e.K. berechtigt, die MAG Computerberatung e.K. entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die MAG Computerberatung e.K. haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
14. Haftung für mittelbare Schäden
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie haftet die MAG Computerberatung e.K. nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand oder entgangenen Gewinn
infolge einer mangelhaften Lieferung oder Leistung. Sofern ein Schaden den Auftragswert übersteigt ist MAG Computerberatung e.K. zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
15. Haftung für Datenverlust
Der Kunde ist verpflichtet, für die eigene Datensicherung Sorge zu tragen.Vor Durchführung von Leistungen der MAG Computerberatung e.K. an dem EDV-System des Kunden und vor Einspielen von Software in das EDV-System des Kunden, die von der MAG Computerberatung e.K. zur Verfügung gestellt wurde, ist eine vollständige Datensicherung anzufertigen.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
16. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit und Vertragslücken
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt. Diese Regelung ist entsprechend auch auf Vertragslücken anzuwenden.
17. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Elektronische Nachrichten, z.B. E-Mail erfüllen die Schriftform nicht. Das gilt auch für sämtliche Rügen oder Benachrichtigungen nach diesen AGB.
18. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der MAG Computerberatung e.K. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.